SPD: Ausweitung der Quellensteuer?
Bereits nach geltendem Recht sind Zinseinkünfte aus Spareinlagen steuerpflichtig, wenn sie jährlich 400 Mark (2800 S) bei Alleinstehenden und 800 Mark (5600 S) bei Verheirateten übersteigen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Vorarlberger Nachrichten (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.722 Spareinlagen
336.2.026 Steuerbelastung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.722 Spareinlagen | Dokument Nr. A-261711 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |