SPD: Ausweitung der Quellensteuer?

Bereits nach geltendem Recht sind Zinseinkünfte aus Spareinlagen steuerpflichtig, wenn sie jährlich 400 Mark (2800 S) bei Alleinstehenden und 800 Mark (5600 S) bei Verheirateten übersteigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Vorarlberger Nachrichten (1983)
Ort / Verlag / Datum:16.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.722 Spareinlagen
336.2.026 Steuerbelastung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.722 Spareinlagen Dokument Nr. A-261711 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage