Zuspätkommen : ArbG Wien v.22.4.1982
Der zuspätkommende Dienstnehmer ist nicht verpflichtet, die ausgefallene Arbeitszeit nach Dienstschluss nachzuarbeiten, jedoch Möglichkeit eines entsprechenden Lohnabzuges.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1983; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Löhne
331.116 Arbeitsverträge 331.81 Arbeitszeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.2 Löhne | Dokument Nr. A-261652 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |