Arbeitslohn bei Erkrankung eines Kleinkindes : Bundesarbeitsgericht v.11.8.1982

Eine Erkrankung im Sinne dieser Tarifvorschrift ist immer dann schwer, wenn die Pflege des erkrankten nahen Angehörigen unerlässlich ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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