Die Aussetzungsklage ist weiterhin zulässig : Bundesfinanzhof v.12.10.1982

Der Klage gegen die Entscheidung der Finanzbehörde über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung fehlt nicht deswegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Aussetzung auch unmittelbar bei Gericht beantragt werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.07 Finanzverwaltung
347.952 Exekution, gerichtliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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