Die Aussetzungsklage ist weiterhin zulässig : Bundesfinanzhof v.12.10.1982
Der Klage gegen die Entscheidung der Finanzbehörde über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung fehlt nicht deswegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Aussetzung auch unmittelbar bei Gericht beantragt werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.07 Finanzverwaltung
347.952 Exekution, gerichtliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 336.07 Finanzverwaltung | Dokument Nr. A-260907 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |