Schon mit 58 in den Ruhestand : Bundesregierung plant entsprechendes Rahmengesetz, um den Arbeitsmarkt zu entlasten
Wer also seinen Platz in Fabrik und Firma räumt, soll mindestens 68 Prozent seines letzten Nettolohns von seinem Arbeitgeber erhalten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Welt (1983)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 15.02.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Altersgrenze
331.6 Arbeitsmarktpolitik 331.81 Arbeitszeitverkürzung 331.13 Frühpension 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Altersgrenze | Dokument Nr. A-260741 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |