Schon mit 58 in den Ruhestand : Bundesregierung plant entsprechendes Rahmengesetz, um den Arbeitsmarkt zu entlasten

Wer also seinen Platz in Fabrik und Firma räumt, soll mindestens 68 Prozent seines letzten Nettolohns von seinem Arbeitgeber erhalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Welt (1983)
VerfasserIn: Reiners, Gisela
Ort / Verlag / Datum:15.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
331.6 Arbeitsmarktpolitik
331.81 Arbeitszeitverkürzung
331.13 Frühpension
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
Region:BRD
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