Mit Künstlern und Cap auf Stimmenfang : Die SP nützt einen obskuren Paragraphen

In 79 NRWO heisst es: 'Der Wähler kann auch in den auf dem amtlichen Stimmzettel hiefür vorgesehenen freien Raum den Namen eines Bewerbers der von ihm gewählten Parteiliste eintragen'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1983)
VerfasserIn: Lenhardt, Dieter
Ort / Verlag / Datum:17.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Passive Person:Cap, Josef
Klassifikation:329F SPÖ: Jugendbewegung
342.534:342.532 Abgeordnete: Nationalrat
323.329 Künstler
342.534.1 Abgeordnete: Mandat
342.8 Wahlordnung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 329F SPÖ: Jugendbewegung Dokument Nr. A-260702 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage