Instrument zur Erhaltung des Arbeitsfriedens : Die Bedeutung der eidgenössischen Einigungsstelle

Die eidgenössische Einigungsstelle behandelt kollektive Arbeitsstreitigkeiten, die über die Grenzen eines Kantons hinausreichen. Die Einsetzung der Einigungsstelle erfolgt nur auf Ersuchen der Berufsverbände.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1983)
VerfasserIn: Beer, Markus
Ort / Verlag / Datum:19.01.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998.74 Einigungsämter
331.116 Kollektivverträge
342.728 Koalitionsrecht
Region:Schweiz
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