Fortsetzungserkrankung oder neue Krankheit bei zwischenzeitlicher anderweitiger Arbeitsunfähigkeit : Bundesarbeitsgericht v.29.9.1982
War der wiederholt an demselben medizinisch nicht ausgeheilten Grundleiden arbeitsunfähig erkrankte Angestellte zwischenzeitlich mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig, so wird dadurch der Fortsetzungszusammenhang zwischen der früheren und der nach diesem Sechs-Mona...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.01.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte | Dokument Nr. A-259722 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |