Betriebsärztlicher Dienst

Die Novelle zum Arbeitnehmerschutzgesetz, die am 1. April 1983 in Kraft tritt, ändert die Bestimmungen über betriebsärztliche Dienste und Sicherheitstechniker.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 6)
VerfasserIn: Brauner, Heinz
Ort / Verlag / Datum:09.02.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82 Arbeitsmedizin
331.822.8 Betriebsärzte
331.94 Arbeitsinspektorat
331.823 Arbeitsschutz
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.82 Arbeitsmedizin Dokument Nr. A-258994 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage