Mitbestimmung des Betriebsrates bei Rufbereitschaft : Bundesarbeitsgericht v.21.12.1982

Es müsse allgemein entschieden werden, ob Störanfällen überhaupt durch die Leistung von Mehrarbeit begegnet und welche Arbeitnehmer wann und auf welche Weise zu Mehrarbeit herangezogen werden sollen. Solle dies durch die Einführung einer Rufbereitschaft für einzelne Arbeitnehmer geschehen, so müsse...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:20.01.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es müsse allgemein entschieden werden, ob Störanfällen überhaupt durch die Leistung von Mehrarbeit begegnet und welche Arbeitnehmer wann und auf welche Weise zu Mehrarbeit herangezogen werden sollen. Solle dies durch die Einführung einer Rufbereitschaft für einzelne Arbeitnehmer geschehen, so müsse bestimmt werden, in welchem Turnus Arbeitnehmer verpflichtet seien, sich rufbereit zu halten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog