Mitbestimmung des Betriebsrates bei Rufbereitschaft : Bundesarbeitsgericht v.21.12.1982

Es müsse allgemein entschieden werden, ob Störanfällen überhaupt durch die Leistung von Mehrarbeit begegnet und welche Arbeitnehmer wann und auf welche Weise zu Mehrarbeit herangezogen werden sollen. Solle dies durch die Einführung einer Rufbereitschaft für einzelne Arbeitnehmer geschehen, so müsse...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:20.01.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Mitbestimmung Dokument Nr. A-258985 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage