Mitbestimmung des Betriebsrates bei Rufbereitschaft : Bundesarbeitsgericht v.21.12.1982
Es müsse allgemein entschieden werden, ob Störanfällen überhaupt durch die Leistung von Mehrarbeit begegnet und welche Arbeitnehmer wann und auf welche Weise zu Mehrarbeit herangezogen werden sollen. Solle dies durch die Einführung einer Rufbereitschaft für einzelne Arbeitnehmer geschehen, so müsse...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.01.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
331.81 Arbeitszeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Mitbestimmung | Dokument Nr. A-258985 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |