Lohn-/ Gehaltsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit : Fortsetzungserkrankung: Keine Hemmung des Fristablaufs durch eine zwischenzeitliche anderweite Erkrankung / Bundesarbeitsgericht v.29.9.1982
Bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist kommt es nicht darauf an, ob der Angestellte tatsächlich gearbeitet hat eine zwischenzeitliche anderweite Erkrankung, die als Fortsetzungserkrankung nicht in Betracht kommt, hemmt den Fristablauf nicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 4)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 28.01.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
331.216 Lohnfortzahlung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!