Lohn-/ Gehaltsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit : Fortsetzungserkrankung: Keine Hemmung des Fristablaufs durch eine zwischenzeitliche anderweite Erkrankung / Bundesarbeitsgericht v.29.9.1982
Bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist kommt es nicht darauf an, ob der Angestellte tatsächlich gearbeitet hat eine zwischenzeitliche anderweite Erkrankung, die als Fortsetzungserkrankung nicht in Betracht kommt, hemmt den Fristablauf nicht.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.01.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
331.216 Lohnfortzahlung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Krankenstand | Dokument Nr. A-257778 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |