Begriff der gewerkschaftlichen Betätigung : VGH v.6.10.1982

Dieser Begriff ist nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung nicht eng zu verstehen / Vielmehr sind auch jene Tätigkeiten als 'gewerkschaftlich' im Sinne dieser Bestimmung anzusehen, die in einem bestimmten Fall ein konkretes gewerkschaftliches Ziel verfolgen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:21.01.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.881 Gewerkschaften
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-256107 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage