Versüsste Kündigung : OGH v.15.6.1982

Den Verbrauch des Urlaubs hat der Dienstgeber zu beweisen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (1983; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-254686 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage