Der zeitweise Entzug des Führerscheines als Entlassungsgrund nach 27 Z.2 AngG : OGH v.4.5.1982
Nach 27 Z.2 AngG kommt es nur auf die Unfähigkeit zur Leistung der bedungenen Dienste an, der Arbeitgeber kann nicht gezwungen werden, dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zuzuweisen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1982)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.12.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.76 Kraftfahrer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-253740 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |