Vorzeitige Auflösung des Bundestages
Der Bundestag kann nur in den Fällen des Art.63 Abs.4 GG (erfolglose Wahl eines Mehrheitskanzlers) und des Art.68 GG (Scheitern einer Vertrauensfrage des Bundeskanzlers) aufgelöst werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 24)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 12.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.532 Nationalrat
342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 342.532 Nationalrat | Dokument Nr. A-252730 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |