Wegezeitvergütung im Baugewerbe : Bundesarbeitsgericht v.28.4.1982

Ist ein angestellter Bauleiter sowohl im Baubetrieb als auch auf mindestens 10 km vom Betriebssitz entfernten Baustellen beschäftigt, erhält er Wegezeitvergütung. Nur für Tage, an denen er überwiegend auf solchen Baustellen tätig und mehr als 10 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:30.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Ist ein angestellter Bauleiter sowohl im Baubetrieb als auch auf mindestens 10 km vom Betriebssitz entfernten Baustellen beschäftigt, erhält er Wegezeitvergütung. Nur für Tage, an denen er überwiegend auf solchen Baustellen tätig und mehr als 10 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog