Wegezeitvergütung im Baugewerbe : Bundesarbeitsgericht v.28.4.1982

Ist ein angestellter Bauleiter sowohl im Baubetrieb als auch auf mindestens 10 km vom Betriebssitz entfernten Baustellen beschäftigt, erhält er Wegezeitvergütung. Nur für Tage, an denen er überwiegend auf solchen Baustellen tätig und mehr als 10 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:30.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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