Wegezeitvergütung im Baugewerbe : Bundesarbeitsgericht v.28.4.1982
Ist ein angestellter Bauleiter sowohl im Baubetrieb als auch auf mindestens 10 km vom Betriebssitz entfernten Baustellen beschäftigt, erhält er Wegezeitvergütung. Nur für Tage, an denen er überwiegend auf solchen Baustellen tätig und mehr als 10 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 33)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.11.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-252703 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |