Mieterhöhungsverlangen nach 2 Abs.2 Satz 3 MHRG : Bundesgerichtshof v.20.9.1982

Keine Verpflichtung des Vermieters zur Angabe von Namen der Vermieter oder von Vergleichswohnungen in dem Erhöhungsschreiben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 48)
Ort / Verlag / Datum:03.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.541 Mietzins
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-252684 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage