Zur Aussetzungsbefugnis des Vorsitzenden im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Grundsatz der beschleunigten Durchführung / Ausserhalb einer mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende über eine Verfahrensaussetzung als eine prozessleitende Massnahme grundsätzlich allein entscheiden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 35/36)
VerfasserIn: Lepke, Achim
Ort / Verlag / Datum:20.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht Dokument Nr. A-252651 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage