Öffentlicher Dienst: Rückgruppierung eines Angestellten - Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers : Bundesarbeitsgericht v.2.12.1981

Eine 'Rückgruppierung' liegt nur dann vor, wenn einem Angestellten eine Tätigkeit zugewiesen wird, für die die Tätigkeitsmerkmale einer niedrigeren Vergütungsgruppe gelten als für seine bisher verrichteten Aufgaben / Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn einem Angestellten Tätigke...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 48)
Ort / Verlag / Datum:03.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.08 Dienst, öffentlicher
35.084 Vertragsbedienstete
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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