Vorrang der Individualabrede vor AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kraftfahrzeughändler : Bundesgerichtshof v.13.1.1982. Schadenspauschalierung und unverbindliche Lieferfrist mit Nachfrist. Bundesgerichtshof v.7.10.1981

Der Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des AGBG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 35/36)
Ort / Verlag / Datum:20.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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