Kündigungsschutz für freie Mitarbeiter

Das Handelsgesetzbuch legt pauschal fest: 'Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Capital (1982; Nr 12)
VerfasserIn: Eichstädt, Kai D
Heininger, Heinz
Ort / Verlag / Datum:12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.11 Arbeitnehmer
Region:BRD
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