Arbeitslohn bei Erkrankung und Pflege eines Kleinkindes : Bundesarbeitsgericht v.11.8.1982

Unzumutbar ist eine Arbeitsleistung aber schon dann, wenn die Pflege des nahen Angehörigen unerlässlich ist und der Arbeiter diese Pflege selbst übernehmen muss. Danach muss der Arbeiter nur eine ärztliche Bescheinigung darüber vorlegen, dass Pflege des Erkrankten unerlässlich war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 47)
Ort / Verlag / Datum:26.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
3-053.2 Kinder
Region:BRD
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