Arbeitslohn bei Erkrankung und Pflege eines Kleinkindes : Bundesarbeitsgericht v.11.8.1982
Unzumutbar ist eine Arbeitsleistung aber schon dann, wenn die Pflege des nahen Angehörigen unerlässlich ist und der Arbeiter diese Pflege selbst übernehmen muss. Danach muss der Arbeiter nur eine ärztliche Bescheinigung darüber vorlegen, dass Pflege des Erkrankten unerlässlich war.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 47)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.11.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung 3-053.2 Kinder |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung | Dokument Nr. A-250247 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |