Arbeitslosigkeit infolge eines Kfz-Unfalls : Bundesgerichtshof v.23.3.1982

Der Ersatzanspruch des Geschädigten geht frühestens im Zeitpunkt der Bewilligung von Leistungen an diesen auf die Bundesanstalt für Arbeit über.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 47)
Ort / Verlag / Datum:26.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
331.96 Arbeitsmarktverwaltung
331.6 Arbeitslosigkeit
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Dokument Nr. A-250075 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage