Betriebliche Invaliditätsrente nach Auflösungsvertrag : Bundesarbeitsgericht v.13.7.1982
Wird eine betriebliche Invaliditätsrente für den Fall zugesagt, dass der Arbeitnehmer infolge Berufsunfähigkeit ausscheidet, so kommt es auf die Form der Vertragsbeendigung nicht an.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 30)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
368-03 Berufsunfähigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Wird eine betriebliche Invaliditätsrente für den Fall zugesagt, dass der Arbeitnehmer infolge Berufsunfähigkeit ausscheidet, so kommt es auf die Form der Vertragsbeendigung nicht an. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |