Betriebliche Invaliditätsrente nach Auflösungsvertrag : Bundesarbeitsgericht v.13.7.1982

Wird eine betriebliche Invaliditätsrente für den Fall zugesagt, dass der Arbeitnehmer infolge Berufsunfähigkeit ausscheidet, so kommt es auf die Form der Vertragsbeendigung nicht an.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:30.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368-03 Berufsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-249511 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage