Betriebliche Altersversorgung : Bundesarbeitsgericht v.11.5.1982

Hat ein leitender Angestellter durch weisungswidriges Verhalten hohen Schaden verursacht, so rechtfertigt das allein noch nicht den Widerruf einer Versorgungszusage / Vielmehr kommt es darauf an, ob die gesamten Umstände einen schwerwiegenden Vorwurf ergeben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 46)
Ort / Verlag / Datum:19.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-248946 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage