Krankengeld bei Verzicht auf Lohnfortzahlung und bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Dies bedeutet, dass eine Abfindung, die beispielsweise aus Anlass der Auflösung eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird, das Ruhen des Krankengeldes nicht bewirkt. Das gleiche gilt z. B auch für Urlaubsabgeltungen u. ä.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1982; Nr 33)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.11.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 331.216 Lohnfortzahlung 331.817 Krankenstand |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dies bedeutet, dass eine Abfindung, die beispielsweise aus Anlass der Auflösung eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird, das Ruhen des Krankengeldes nicht bewirkt. Das gleiche gilt z. B auch für Urlaubsabgeltungen u. ä. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |