Krankengeld bei Verzicht auf Lohnfortzahlung und bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Dies bedeutet, dass eine Abfindung, die beispielsweise aus Anlass der Auflösung eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird, das Ruhen des Krankengeldes nicht bewirkt. Das gleiche gilt z. B auch für Urlaubsabgeltungen u. ä.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 33)
VerfasserIn: Marburger, Horst
Ort / Verlag / Datum:30.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenversicherung (SV) Dokument Nr. A-248664 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage