Urlaubsabfindung : OGH v.16.2.1982

Bei Berechnung der Urlaubsabfindung ist auf bereits konsumierte Urlaubsteile in der Form Bedacht zu nehmen, dass der gesamte noch nicht verbrauchte Urlaub Grundlage für die Aliquotierung ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 47)
Ort / Verlag / Datum:24.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Berechnung der Urlaubsabfindung ist auf bereits konsumierte Urlaubsteile in der Form Bedacht zu nehmen, dass der gesamte noch nicht verbrauchte Urlaub Grundlage für die Aliquotierung ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog