Urlaubsabfindung : OGH v.16.2.1982

Bei Berechnung der Urlaubsabfindung ist auf bereits konsumierte Urlaubsteile in der Form Bedacht zu nehmen, dass der gesamte noch nicht verbrauchte Urlaub Grundlage für die Aliquotierung ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1982; Nr 47)
Ort / Verlag / Datum:24.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.225 Urlaubsentgelt Dokument Nr. A-248241 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage