Auskunftspflicht des Arbeitgebers bei Einstellung von Redakteuren : Bundesarbeitsgericht v.19.5.1981

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass sich die Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach 99 Abs.1 BetrVG einschliesslich seiner Pflicht zur Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen auch auf diejenigen Bewerber erstreckt, die er nicht berücksichtigen will.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 32)
Ort / Verlag / Datum:20.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-248191 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage