Beschränkungen nach 49 GenG bei Kreditgewährung

In der Praxis hat es sich bewährt, es hinsichtlich der von der Generalversammlung zu beschliessenden Beschränkungen bei einer Höchstgrenze zu belassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1982; Nr 28)
VerfasserIn: Schaffland, Hans-Jürgen
Ort / Verlag / Datum:10.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.726 Genossenschaftsrecht
336.77 Kredite
Region:BRD
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