Leitender Angestellter gem. 5 Abs.3 Nr.1 BetrVG: Anforderungen an die Befugnis zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern : Bundesarbeitsgericht v.11.3.1982

Ein leitender Angestellter muss nicht nur im Aussenverhältnis befugt sein, Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen, sondern auch im Innenverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber eigenverantwortlich über die Einstellung und Entlassung entscheiden können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 38)
Ort / Verlag / Datum:24.09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte, leitende Dokument Nr. A-247815 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage