Leitender Angestellter gem. 5 Abs.3 Nr.1 BetrVG: Anforderungen an die Befugnis zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern : Bundesarbeitsgericht v.11.3.1982
Ein leitender Angestellter muss nicht nur im Aussenverhältnis befugt sein, Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen, sondern auch im Innenverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber eigenverantwortlich über die Einstellung und Entlassung entscheiden können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 38)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.09.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte, leitende | Dokument Nr. A-247815 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |