Wirkungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Bundesrepublik

Eine vom Gerichtshof für konventionswidrig befundene Rechtsnorm darf auch in gleichliegenden Fällen nicht mehr angewendet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 35)
VerfasserIn: Stöcker, Hans A
Ort / Verlag / Datum:01.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Menschenrechte
34.038 Rechtsprechung
341.176 EUGH
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
Region:BRD
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