'Aktion scharf' auch bei Scheinen

Den Krankenschein (Krankenkassenscheck) bringt man erst dann zum Arzt, wenn man diesen braucht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1982)
Ort / Verlag / Datum:17.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenversicherung (SV) Dokument Nr. A-246598 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage