Zur Rechtswirksamkeit aussergerichtlicher Testamente : Sind die 586 und 722 ABGB ein Fehlgriff des Gesetzgebers?

722 ABGB wäre einschränkend zu interpretieren: Es kann zwar grundsätzlich jeder Zeuge sein, und es reicht auch einer aus, jedoch müsste der betreffende Zeuge an sich auch ein fähiger Testamentszeuge is der 591 und 594 ABGB sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1982; Nr 21)
VerfasserIn: Hofmann-Wellenhof, Susanne
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.67 Testament
347.65/.68 Erbrecht
Region:Österreich
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