Zur Rechtswirksamkeit aussergerichtlicher Testamente : Sind die 586 und 722 ABGB ein Fehlgriff des Gesetzgebers?
722 ABGB wäre einschränkend zu interpretieren: Es kann zwar grundsätzlich jeder Zeuge sein, und es reicht auch einer aus, jedoch müsste der betreffende Zeuge an sich auch ein fähiger Testamentszeuge is der 591 und 594 ABGB sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1982; Nr 21)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.11.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.67 Testament
347.65/.68 Erbrecht |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 347.67 Testament | Dokument Nr. A-246295 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |