Haftung des Reiseveranstalters für Mängel der Reiseleistung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt : Bundesgerichtshof v.23.9.1982

Die Kündigung des Reisevertrages nach 651e BGB begründet ein beiderseitiges Rückgewährschuldverhältnis. Hat der Reisende den Reisepreis vorweg entrichtet, kann der Reiseveranstalter nicht einwenden, er sei nicht mehr bereichert.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 48)
Ort / Verlag / Datum:03.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.833 Reisebüro
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Kündigung des Reisevertrages nach 651e BGB begründet ein beiderseitiges Rückgewährschuldverhältnis. Hat der Reisende den Reisepreis vorweg entrichtet, kann der Reiseveranstalter nicht einwenden, er sei nicht mehr bereichert.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog