Haftung des Reiseveranstalters für Mängel der Reiseleistung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt : Bundesgerichtshof v.23.9.1982
Die Kündigung des Reisevertrages nach 651e BGB begründet ein beiderseitiges Rückgewährschuldverhältnis. Hat der Reisende den Reisepreis vorweg entrichtet, kann der Reiseveranstalter nicht einwenden, er sei nicht mehr bereichert.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 48)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.12.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 380.833 Reisebüro
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Kündigung des Reisevertrages nach 651e BGB begründet ein beiderseitiges Rückgewährschuldverhältnis. Hat der Reisende den Reisepreis vorweg entrichtet, kann der Reiseveranstalter nicht einwenden, er sei nicht mehr bereichert. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |