Haftung des Reiseveranstalters für Mängel der Reiseleistung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt : Bundesgerichtshof v.23.9.1982

Die Kündigung des Reisevertrages nach 651e BGB begründet ein beiderseitiges Rückgewährschuldverhältnis. Hat der Reisende den Reisepreis vorweg entrichtet, kann der Reiseveranstalter nicht einwenden, er sei nicht mehr bereichert.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 48)
Ort / Verlag / Datum:03.12.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.833 Reisebüro
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 380.833 Reisebüro Dokument Nr. A-245582 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage