Die Stellung der Gläubigerschutzverbände im Insolvenzverfahren

Sicher ist, dass der Ausgleichsverwalter den Schuldner auffordern kann, einem von ihm benannten Gläubigerschutzverband Einsicht in die Bücher und Entfaltung einer Prüfungstätigkeit zu ermöglichen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Richterzeitung (1982; Nr 10)
VerfasserIn: Marte, Volker
Ort / Verlag / Datum:10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
336.77 Kredite
Region:Österreich
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