Die Stellung der Gläubigerschutzverbände im Insolvenzverfahren
Sicher ist, dass der Ausgleichsverwalter den Schuldner auffordern kann, einem von ihm benannten Gläubigerschutzverband Einsicht in die Bücher und Entfaltung einer Prüfungstätigkeit zu ermöglichen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Richterzeitung (1982; Nr 10)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
336.77 Kredite |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht | Dokument Nr. A-245232 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |