Gleichbehandlung von Sonderzahlungen und Entgelt als Anspruchslohn nach dem ASVG : VGH v.18.6.1982

Die Bestimmungen des 44 Abs.1 bzw. des 49 Abs.1 ASVG stellen es auf den 'Anspruchslohn' ab, also auf jenen Lohn, auf den der einzelne Arbeitnehmer Anspruch hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1982; Nr 3444)
Ort / Verlag / Datum:05.10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83(094.5) ASVG
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83(094.5) ASVG Dokument Nr. A-241828 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage