Zur Haftung von Fachleuten im Zivilrechtsverkehr

Die Rechtsprechung zeigt, dass Fachleute immer intensiver in Pflicht genommen werden / Um Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen eigenen Tatbestand für die Haftung von Fachleuten aufzustellen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1982; Nr 18)
VerfasserIn: Grunewald, Barbara
Ort / Verlag / Datum:17.09.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
347 Zivilrecht
336.71 Banken
657.6-05 Wirtschaftstreuhänder
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-241297 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage