Ablösung einzelvertraglicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung zum Nachteil der Arbeitnehmer : Bundesarbeitsgericht v.12.8.1982

Durch Betriebsvereinbarungen nach 88 BetrVG kann in entgegenstehende oder weitergehende einzelvertragliche Rechte zu Lasten der Arbeitnehmer nur eingegriffen werden, wenn die Einzelarbeitsverträge unter dem Vorbehalt einer ablösenden Betriebsvereinbarung stehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1982; Nr 44)
Ort / Verlag / Datum:05.11.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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