Ablösung einzelvertraglicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung zum Nachteil der Arbeitnehmer : Bundesarbeitsgericht v.12.8.1982
Durch Betriebsvereinbarungen nach 88 BetrVG kann in entgegenstehende oder weitergehende einzelvertragliche Rechte zu Lasten der Arbeitnehmer nur eingegriffen werden, wenn die Einzelarbeitsverträge unter dem Vorbehalt einer ablösenden Betriebsvereinbarung stehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1982; Nr 44)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.11.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge | Dokument Nr. A-240536 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |