Ausschluss von Einwendungen im atomrechtlichen Verfahren : BVerfG v.8.7.1982

Zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes durch Art.19 Abs.4 Satz 1 GG gehört vor allem, dass der Richter eine hinreichende Prüfungsbefugnis über die tatsächliche und rechtliche Seite des Rechtsschutzbegehrens hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:10.1982
Erscheinungsjahr:1982
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777.51 Atomrecht
342.4 Gemeindeverfassung
711.62 Bauordnung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes durch Art.19 Abs.4 Satz 1 GG gehört vor allem, dass der Richter eine hinreichende Prüfungsbefugnis über die tatsächliche und rechtliche Seite des Rechtsschutzbegehrens hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog