Ausschluss von Einwendungen im atomrechtlichen Verfahren : BVerfG v.8.7.1982
Zur Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes durch Art.19 Abs.4 Satz 1 GG gehört vor allem, dass der Richter eine hinreichende Prüfungsbefugnis über die tatsächliche und rechtliche Seite des Rechtsschutzbegehrens hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1982; Nr 19)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1982 |
Erscheinungsjahr: | 1982 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.777.51 Atomrecht
342.4 Gemeindeverfassung 711.62 Bauordnung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.777.51 Atomrecht | Dokument Nr. A-239491 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |